Direkt zum Inhalt
Dein Verein
Toggle navigation
Main navigation
Impressum
Startseite
User account menu
Anmelden
Abmeldung
Vorname
Nachname
Geburtsdatum
Email
Vereinsstatus ändern
Bitte wählen
Austritt aus einer Abteilung
Austritt aus einer Gruppe
Vereinsaustritt
Abteilung
- Nicht festgelegt/ausgewählt -
Badminton
Boxen
Budo
Eiskunstlaufen
Fechten
Inline-Skaterhockey
Rollhockey
Tauchen
Trampolin
Unterwasserrugby
Volleyball
Handball
Tanzen
Turnen / Parkour
Name des Trainers
Trainingstag wählen
- Auswählen -
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Trainingsort
Uhrzeit
Vereinsabmeldung
Wechsel in die passive Mitgliedschaft
Sie üben die Sportart nicht mehr aktiv aus? Bleiben Sie trotzdem Vereinsmitglied und erhalten Sie für einen deutlich reduzierten Mitgliedsbeitrag weiterhin die Möglichkeiten: - Einladung für alle Vereinsevents - Rabattmöglichkeit bei allen Partnern
Abmeldung vom gesamten Verein
Durch die Abmeldung vom gesamten Verein werden Sie auch von allen Abteilungen und Gruppen abgemeldet. Sie verlieren damit auch alle Privilegien ...
Nächstes mögliches Abmeldedatum (laut Satzung)
30.09.2021
Ja, ich wünsche eine Emailbestätigung
Satzung
Für die Mitgliedschaft gilt die Satzung des Vereins. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der jeweils gültigen Beitragsordnung. Satzung und Beitragsordnung liegen in der Geschäftsstelle zur Einsicht aus. Die für eine Ermäßigung notwendigen Nachweise sind dem Neuantrag beizufügen oder schnellstmöglich in der Geschäftsstelle einzureichen. Bei einer verspäteten Abgabe findet keine Erstattung statt. Jedes Mitglied trägt selbst das Risiko eines Personen-oder Sachschadens aus seiner Betätigung im Verein. Der Verein bietet Versicherungsschutz im Rahmen der durch den Landessportbund NRW e.V. abgeschlossenen Sportunfallversicherung. Etwa auftretende Sportunfälle sind möglichst sofort, spätestens jedoch am Tage nach der ärztlichen Untersuchung und Feststellung der Geschäftsstelle des TV 1875 Paderborn e.V. zu melden. Der Austritt aus dem TV 1875 Paderborn e.V. kann nach der z.Zt. gültigen Satzung mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Mitgliedsbeiträge werden nach Maßgabe des erteilten Mandats und der gültigen Beitragsordnung erhoben. Für den Fall der Anmeldung eines minderjährigen Kindes: Ich übernehme als gesetzliche/r Vertreter/in bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Kindes die selbstschuldnerische Bürgschaft für die Entrichtung der fälligen Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge sowie ggf. gesondert vereinbarter Zahlungen und verzichte auf die Einrede der Vorausklage.
Datenschutz
Mit der Aufnahme stimme ich zu, dass meine personenbezogenen Daten für Vereinszwecke gespeichert, übermittelt und verarbeitet werden. (Datenschutzerklärung/Link)
Preview